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BGH 15.07.2008 X ZR 93/07, NWB 31/2008 S. 247

Reiserecht | Rückzahlung des Reisepreises bei Beinahe-Absturz auf dem Rückflug

Wer auf dem Rückflug seiner sonst vertragsgemäß verlaufenen Reise beinahe Opfer eines Flugzeugabsturzes geworden ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen den gesamten Reisepreis zurückfordern (). Gerät das Flugzeug während des Rückflugs in starke Schwankungen und müssen die Passagiere Todesängste ausstehen, könne ein derart schwerwiegender Vorfall den gesamten Erholungswert des Urlaubs zunichte machen. Üblich sind bislang nur anteilige Erstattungen für den Zeitraum, für den die Urlaubsfreude getrübt war. Nach dem Urteil rechtfertigt ein Mangel in Form eines besonders schwerwiegenden Ereignisses jedoch eine weitergehende Minderung des Reisepreises.