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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 97 - Filmtheater

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

  1. Der Begriff der Schichttätigkeit (Ziffern 3, 4 und 6 der Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige) ist auf den Wirtschaftszweig der Filmtheater nicht anwendbar.

  2. Die hier angegebene Nutzungsdauer bezieht sich auf eine Tätigkeit der Filmtheater, mit Ausnahme der in der folgenden Ziffer 4 genannten, von monatlich 70 bis 90 Vorstellungen im Jahresdurchschnitt.

  3. Bei einer geringeren oder stärkeren Inanspruchnahme der unter 2 und 3 der AfA-Tabelle aufgeführten Anlagegüter abweichend von der in voriger Ziffer 2 genannten Norm ist eine kürzere oder längere durchschnittliche Nutzungsdauer nur anzunehmen, wenn die Zahl der Vorstellungen erheblich größer oder kleiner ist als in Ziffer 2 angenommen.

  4. Bei Aktualitäten-Kinos und Spitzenfilmtheatern (sog. Uraufführungs- oder Erstaufführ...