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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 96 - Abfallentsorgungs- und Recyclingwirtschaft

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

Bei der Bemessung der in der Tabelle unter Tz. 1 und 2 genannten Nutzungszeiten ist eine bis zu zweischichtige, für die unter Tz. 3 genannten Anlagegüter ist eine bis zu dreischichtige Nutzung berücksichtigt.

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1981 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:

Abfallbeseitigung Abwasserbeseitigung sonst. hygien. Einrichtungen


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Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Sammlung, Transport und Lagerung von Abfällen
1.1
Sammelfahrzeuge (f. feste u. flüssige Abfälle)
4
25
1.2
Wechselaufbauten (f. Sammelfahrzeuge)
4
25
1.3
Kehrmaschinen
4
25
1.4
Saugwagen
4
25
1.5
Spülwagen
4
25
1.6
Sammelbehälter (oh. Rücksicht auf Rauminhalt und Material, z. B. Preßcontainer, Wechselbehälter)
4
25
1.7
Abfallverdichte...