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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 95 - Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

Die in den Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbädern branchenüblichen Einflüsse von Nässe, Mineralwässern und Säuren sowie Kälte- und Hitzeeinwirkungen sind bei der Ermittlung der Nutzungsdauern berücksichtigt. zu Pos. 10: Die Nutzungsdauer für Süßwasserbehälter ist der AfA-Tabelle für die Energie- und Wasserversorgung zu entnehmen.

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1994 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:

Saunas u. Dampfbäder (oh. medizin. Bäder) Wannen- u. Brausebäder (oh. medizin. Bäder) Sporteinrichtungen sonst. Einr. d. Gesundheitswesens


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Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Akkumulatoren
1.1
Batterien
7
14
1.2
Ladestationen
10
10
2
Alarm-, Notruf- und Feuermeldeanlagen
8
12
3
Apparate, Geräte und A...