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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 89 - Fernmeldedienste

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

Für die in der Tabelle genannten Anlagegüter sind Schichtzuschläge nicht mehr möglich.

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1992 angeschafft oder hergestellt worden sind.


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Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Sende- und Empfangsanlagen (einschl. Träger)
1.1
Fernmeldetürme
25
4
1.2
Sende-/Empfangsanlagen f. Satellitenfunk (einschl. Träger)
20
5
1.3
Antennenanlagen
1.3.1
stationär
10
10
1.3.2
mobil
5
20
2
Fernmeldetechnische Anlagen
2.1
Endeinrichtungen
2.1.1
Telefonendeinrichtungen
5
20
2.1.2
Text- und Datenendeinrichtungen
5
20
2.1.3
Mehrdiensteinrichtungen
5
20
2.1.4
Öffentliche Telekommunikationsstellen
10
10
2.1.5
Telekommunikationsanlagen
5
20
2.1.6
Mobilfunkendgeräte
4
25
2.2
Vermittlungseinrichtungen
10
10
2.3
Übertragungseinrichtungen
8
12
2.4
Funkeinrichtungen
2.4.1
Mobilfunkeinrichtungen
8
12
2.4.2
Richtfunkeinrichtungen
8
1...