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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 87 - Hochsee-, Küsten- und Binnenschifffahrt

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

Bei der Bemessung der unter der Pos. 2 der Tabelle genannten Nutzungszeiten ist eine mehrschichtige Nutzung berücksichtigt.

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1991 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:

Personenbef. i. d. Binnenschiffahrt Güterbef. i. d. Binnenschiffahrt durch Reeder Güterbef. i. d. Binnenschiffahrt durch Partikul. Fluß- und Kanalfähren, Hafenschiffahrt m. d. Binnenschiff. verb. Tätigkeiten Seeschiffahrt Küstenschiffahrt Seehafenbetriebe Bugsier- u. Bergungsschiffahrt


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Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Seeschiffahrt (Hochsee- und Küstenschiffahrt)
1.1
Fahrgastschiffe, große
16
6
1.2
Hochseeyachten
20
5
1.3
sonstige Seeschiffe
12
8
2
Binnenschiffahrt
2.1
Barkassen, Motorboote
20
5
2.2
Fähren aller Art