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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 84 - Vertrieb von Erdölerzeugnissen

a) Auf die allgemeinen Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen wird hingewiesen.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

Für die unter Pos. 3.3.1 genannten Tankkraftwagen sind Schichtzuschläge nicht mehr möglich.

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1997 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:

Großhandel mit festen Brennstoffen, Mineralölerzeugnissen Großhandel mit Mineralölerzeugnissen Vermittlung von Mineralölerzeugnissen Tankstellen (im fremden Namen) Tankstellen (im eigenen Namen)


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Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Tankläger, Bunkerstationen und Umfüllbetriebe
1.1
Gebäude (Magazin, Abfüllhallen, Werkstätten, Rampen)
25
4
1.2
Fahrbahnen, Parkplätze, Hofbefestigungen
1.2.1
mit schwerer Packlage
15
7
1.2.2
ohne schwere Packlage
10
10
1.3
Oberirdische Lagerbehälter für Kraftstoffe, Heizöl
25
4
1.4
Rohrleitungen, elektrische Anlagen
12
8
1.5
Unterirdische Lagerbehälter einschl. Rohrleitungen
16
6
1.6
Flüssiggas-Tankläger und Umfüllbetriebe
1.6.1
Erdgedeckte Lagerbehälter
16
6
1.6.2
Rohrleitungen, Pumpenstände, Übernahme- und Verladeeinrichtungen, ...