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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 80 - Zigarettenindustrie

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

keine

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1995 angeschafft oder hergestellt worden sind.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Absauganlagen
10
10
2
Anleimmaschinen
10
10
3
Banderolenmaschinen (Druck, Schneiden, Aufkleben)
10
10
4
Beschickungsanlagen (f. Zigarettenmaschinen)
8
12
5
Cellglaseinschlagmaschinen
8
12
6
Dampf- und Feuchtanlagen
6.1
für Orienttabake
10
10
6.2
für US-Tabake
7
14
6.3
für Inlandstabake
7
14
7
Feuchtigkeitsmeßgeräte
8
12
8
Filterabschlaggeräte
10
10
9
Filterherstellungsmaschinen
8
12
10
Filteransetzmaschinen
8
12
11
Flavourisierungsanlagen
8
12
12
Flurtransportsysteme
10
10
13
Förderanlagen
10
10
14
Gebindeeinschlagmaschinen
8
12
15
Halbautomaten (f. Großpackungen)
8
12
16
Hebevorrichtungen für Kisten
10
10
17
Heftmaschinen
10
10
18
Kapuschiermaschinen und Dockenschlitzer
8
12
19
Konditionierungsanlagen
10
10
20
Lagereinrichtungen (Fertigwaren, ...