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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 7 - Forstwirtschaft

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

Die in der Forstwirtschaft branchenüblichen Witterungs- und sonstigen Einflüsse sind bei der Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungszeiten berücksichtigt.

Hinweis zu

  • Fahrwege sind alle befestigten und natürlich festen Wege, die nach ihrer Bauart ganzjährig mit schweren, im Forstbetrieb vorkommenden Lasten befahrbar sind.

  • Maschinenwege sind alle anderen ortsfesten und kartenmäßig festgelegten Wege ohne Unterbau; Rückegassen sind keine Maschinenwege.

  • Soweit sie nicht Bestandteil von Wegen und Straßen werden; in diesem Fall sind die der jeweiligen Ausbauart entsprechende Nutzungsdauer und der ihr entsprechende lineare AfA-Satz anzuwenden.

  • Bei Einzelaktivierung dieser Anlagen ist die AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Sägeindustrie und Holzbearbeitung” anzuwenden.

c) Tabellenabschluß

Die Tabell...