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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 78 - Fleischmehlindustrie

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

Für Wirtschaftsgüter der Fleischmehlindustrie sind bei der Bemessung der Nutzungszeiten der Einfluß von Nässe (Dampf), Fetten, Säuren und Laugen sowie Druck- und Hitzeeinwirkungen berücksichtigt.

c) Tabellenabschluß für Teil 1

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1957 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Tabellenabschluß für Teil 2

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1987 angeschafft oder hergestellt worden sind.


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Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Fischmehlfabriken
1.1
Fischmehlanlagen bestehend aus
1.1.1
Dreietagen- und Vakuumtrockner
10
10
1.1.2
Nachtrockner
10
10
1.1.3
Sterilisatoren
10
10
1.1.4
Rohstoffbeschicker (autom.)
10
10
1.1.5
Transportschnecken
10
10
1.1.6
Becherwerke
10
10
1.1.7
Brüdenabzugsanlagen mit Exhaustor und Zerreißwolf
10
10
1.2
Mühlenanlagen bestehend aus