Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 73 - Brauereien und Mälzereien

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

  1. Bei der Bemessung der in den Abschnitten 2 (Sudhaus), 4 (Anstell- und Gär­keller), 5 (Lagerkeller), 6 (Filterkeller), 10 (Kühlung), 11 (Sonstiges), 12 (Mälzereien), 13 und 14 der Tabelle genannten Nutzungszeiten ist eine mehrschichtige Nutzung berücksichtigt.

  2. Einflüsse von Nässe (Dampf), Staub, Säuren und Laugen sowie Kälte- und Hitzeeinwirkungen sind bei der Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer berücksichtigt.

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1995 angeschafft oder hergestellt worden sind.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Malzannahme und -aufbereitung
1.1
Fördereinrichtungen
1.1.1
mechanisch (z.B. Elevatoren, Schnecken, Trogkettenförderer, Redler)
7
14
1.1.2
pneumatisch
7
14
1.2
Anlagen für kurzfristige Bevorratung von Malz und Gerst...