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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 70 - Ölmühlen und Margarineindustrie

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

keine

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 30. 06. 1956 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:

Ölmühlen, Herst. v. Speiseöl Herst. v. Margarine u. Nahrungsfetten


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Ölmühlenindustrie
1.1
Allgemeine Anlagengegenstände
1.1.1
Faßspülanlagen
7
14
1.1.2
Kesselwagen
25
4
1.1.3
Ölpumpen
10
10
1.1.4
Öltankanlagen
33
3
1.1.5
Rohrbrücken und Rohrleitungen
14
7
1.2
Bleicherde-Extraktion
1.2.1
Auflösebehälter
10
10
1.2.2
Arbeitsbehälter
10
10
1.2.3
Destillierkolonnen
10
10
1.2.4
Filterpressen
14
7
1.3
Fettsäureanlagen
1.3.1
Destillation: Apparate, Pumpen, Kompressoren, Kondensatoren usw.
7
14
1.3.2
Glyzerinbehälter
14
7
1.3.3
Separatoren
10
10
1.3.4
Vorreinigung und Spaltung: Behälter, Pumpen, Rohrleitungen, Reinigungskästen usw.
7
14
1.4
Ölhärtung ...