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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 65 - Brot- und Backwarenindustrie, Herst. v. Tiefkühl-/Kombinationsbackwaren, Bäckereien, Konditoreien

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

  1. Bei der Bemessung der Nutzungszeiten sind der Einfluß von Wasser (Dampf), Fetten, Säuren und Staub sowie Kälte- und Hitzeeinwirkungen berücksichtigt.

  2. Wegen der Nutzungsdauer der zur Süßwarenanfertigung verwendeten Anlagegüter wird auf die AfA-Tabelle „Süßwarenindustrie” verwiesen.

  3. Für die mit *) gekennzeichneten Wirtschaftsgüter sind wegen der schicht­un­abhängigen Nutzung keine Schichtzuschläge mehr möglich.

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1989 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:

Brot- und Backwarenindustrie Bäckerei Herstellung von Konditorwaren


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Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Bäckereiwaagen
1.1
automatische
6
17
1.2
sonstige
8
12
1.3
elektronische
5
20
2
Backöfen
2.1
gemauerte Öfen (Einsch...