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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 63 - Rauchwarenverarbeitung

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

keine

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 30. 06. 1956 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:

Zurichtung u. Veredelung von Fellen Gew. von Kaninhaaren Herst. v. Pelzwaren


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Rauchwarenveredelung
1.1
Aufrauhmaschinen (Kratzmaschinen)
10
10
1.2
Aufschneidemaschinen
10
10
1.3
Ausreck- und Abwelkmaschinen
10
10
1.4
Bakelmaschinen
8
12
1.5
Bügelmaschinen
7
14
1.6
Bürstmaschinen
10
10
1.7
Dünnschneidemaschinen (Rundmesser-)
5
20
1.8
Entfleischmaschinen
5
20
1.9
Falzmaschinen
5
20
1.10
Farbbottiche
5
20
1.11
Gerbbottiche
5
20
1.12
Klopfmaschinen
10
10
1.13
Kreismesserschleifmaschinen
10
10
1.14
Läutertrommeln (aus Holz o. Stahl)
7
14
1.15
Maschiniermaschinen (Entgrannmaschinen)
10
10
1.16
Pelznähmaschinen
7
14
1.17
Rohfellschermaschinen
5
20
1.18
Rupfmasc...