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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 62 - Hut- und Stumpenindustrie

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

keine

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1966 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:

Serienfertigung v. Kopfbedeckungen Maßanfertigung v. Kopfbedeckungen


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Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Trocken arbeitende Maschinen
1.1.1
Blas- und Mischmaschinen
10
10
1.1.2
kombinierte Geräte dieser Art
8
12
1.2.1
Filzhut- und Stumpenbügelmaschinen
10
10
1.2.2
Spezial-Bügelmaschinen (z.B. Plisseemaschinen)
5
20
1.3
Futter- und Lederbedruckmaschinen
10
10
1.4.1
Hutpressen
10
10
1.4.2
Hutpressen (soweit sie einem besonderen Moderisiko unterworfen sind)
5
20
1.5
Wolfmaschinen
10
10
1.6
Krempelmaschinen und -apparate
10
10
1.7
Mechanische Entstaubungsmaschinen (z.B. Klopf-, Trommelmaschinen)
10
10
1.8.1
Oberflächenbearbeitungsmaschinen (z.B. Bims-, Beflockungs-, ...