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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 49 - Borstenzurichtung und Pinselindustrie

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

keine

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 30. 06. 1956 angeschafft oder hergestellt worden sind.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Zurichtmaschinen
1.1
Borstengeradebindemaschinen
1.1.1
einfacher Art und mit Handbetrieb
10
10
1.1.2
automatische
5
20
1.2
Borstenreinigungswölfe
6
17
1.3
Borstenschlitzmaschinen
5
20
1.4
Borstensiebmaschinen
10
10
1.5
Borstenzupfmaschinen
8
12
1.6
Durchreibmaschinen
8
12
1.7
Maschinensätze TDA (Trockengleichricht-, Durchreibe- und Aufstoßmaschinen, kombiniert)
8
12
1.8
Mischmaschinen
8
12
1.9
Roßhaarschlitzmaschinen
5
20
1.10
Spül- und Naßkratzmaschinen (autom.)
5
20
1.11
Waschmaschinen
5
20
2
Fabrikationsmaschinen
2.1
Ausputzmaschinen
2.1.1
automatische
5
20
2.1.2
übrige
10
10
2.2
Aufstoßmaschinen
6
17
2.3
Beschneide- und Pinselabschermaschinen
8
12
2.4
Nagelmaschinen (autom.)
8
12
2.5
Nagelbiegemaschinen
10
10
2.6
Pressen
2.6.1
Bürs...