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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 46 - Sägeindustrie und Holzbearbeitung

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige ” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

  1. Bei der Bemessung der in der Tabelle genannten Nutzungszeiten für die Imprägniertröge (Tz. 4.4), Spänesilos (Tz. 5.7) und Weiheranlagen (Tz. 5.9) ist eine mehrschichtige Nutzung berücksichtigt.

  2. Die in der Sägeindustrie und Holzbearbeitung branchenüblichen Witterungs- und sonstigen Einflüsse sind bei der Ermittlung der Nutzungszeiten berücksichtigt.

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1981 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:

Säge- und Hobelwerke Holzimprägnierwerke Furnierwerke Sperrholzwerke


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Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Sägewerke
1.1
Ablängkreissägemaschinen, Ablängkettensägemaschinen
1.1.1
mit elektr. Motor
5
20
1.1.2
mit Benzinmotor
3
33
1.2
Absaugan...