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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 39 - Schiffbau

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

Bei der Bemessung der in der Tabelle genannten Nutzungszeiten ist eine mehrschichtige Nutzung berücksichtigt.

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1982 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:

Schiffbau (oh. Abwrackung, Boots- u. Jachtbau) Schiffsabwrackung Boots- u. Jachtbau


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Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Arbeitsmaschinen (Drehbänke, Bohr-, Fräs-, Hobel-,Polier-, Schleif- und Brennschneidemaschinen)
1.1
beweglich
5
20
1.2
ortsfest
1.2.1
numerisch gesteuerte Brennschneidemaschinen und Kopierautomaten
5
20
1.2.2
sonstige
7
14
2
Brücken und Anlegestellen
2.1
eisern
20
5
2.2
hölzern
10
10
3
Formerei- und Gießmaschinen
7
14
4
Gaserzeugungsanlagen (Sauerstoff, Azetylen usw.)
10
10
5
Hellinge
2...