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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 35 - Eisen-, Stahl- u. Tempergießereien

a) Auf die allgemeinen Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen wird hingewiesen.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

Bei der Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wurde einschichtige Nutzung unterstellt.

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1996 angeschafft oder hergestellt worden sind.


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Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Gebäude
1.1
Gießereigebäude
25
4
1.2
übrige Fabrikgebäude
40
2,5
2
Sandaufbereitungsanlagen
2.1
für tongebundene Sandsysteme
8
12
2.2
für harzgebundene Sandsysteme
5
20
2.3
Kernsandaufbereitungsanlagen
5
20
3
Form- und Kernmaschinen
3.1
Vollautomatische Form- und Kernanlagen
5
20
3.2
Mechanische Form- und Kernmaschinen
7
14
3.3
Form- und Kernmaschinen für Handbetrieb
10
10
4
Form- und Kerntrockenkammern
10
10
5
Schmelzbetrieb
5.1
Kupolofenanlagen (Heißwind und Kaltwind)
10
10
5.2
Elektroöfen
10
10
5.3
Drehtrommelöfen
10
10
5.4
Gattierungsanlagen
8
12
6
Putzereianlagen
6.1
Autom. Trocken- und Naßputzanlagen (Strahlanlagen)
5
20
6.2
Trennvorrichtungen
4
25
6.3
Schleifautomaten
5
20
6.4
Schleif- und Trennschleifmaschinen
5
20
7
Glüherei- und Härteeinrichtungen einschl. Temperöfen
7.1
Glüherei- und Härteanla...