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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 30 - Ziegelindustrie

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

Soweit Anlagegüter (z. B. Öfen) üblicherweise mehrschichtig genutzt werden, sind keine Schichtzuschläge mehr möglich.

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1996 angeschafft oder hergestellt worden sind.


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Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Lehm- und Tongewinnung
1.1
Bagger
1.1.1
gleisgebunden
6
17
1.1.2
selbstfahrend
4
25
1.2
Gleisanlagen im Grubenbereich
1.2.1
lose verlegt
6
17
1.2.2
fest verlegt
8
12
1.3
Tonhobel (m. Antrieb)
8
12
1.4
Tonschrägaufzüge
10
10
1.5
Lastkraftwagen
5
20
1.6
Frontlader (Scraper)
5
20
1.7
Walzenbrecher
10
10
2
Aufbereitung
2.1
Abschneideapparate
5
20
2.2
Bagger
8
12
2.3
Brechwalzwerke
6
17
2.4
Doppel- und Einwellenmischer
6
17
2.5
Feinwalzwerke
8
12
2.6
Schnelläufer-Feinstwalzwerke f. d. Aufbereitung unter 1 mm
6
17
2.7
Kugel-, Hammer- und Schla...