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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 29 - Feuerfeste und Steinzeugindustrie

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

Für die mit *) gekennzeichneten Wirtschaftsgüter sind wegen der schicht­unabhängigen Nutzung keine Schichtzuschläge mehr möglich.

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1973 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:

Herst. v. Grobsteinzeug Herst. v. feuerfester Grobkeramik


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Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Lagervorrichtungen
1.1
Behälter (Bunker, Silos, Tanks) zur Lagerung von unverpackten Roh-, Hilfs-, Halb- und Fertigerzeugnissen
1.1.1
aus Stahl
8
12
1.1.2
aus Beton
12
8
2
Aufbereitungsanlagen
2.1
Vorzerkleinerungsanlagen
2.1.1
Backenbrecher, Kreiselbrecher, Tonraspler
8
12
2.1.2
Prallmühlen, Schleudermühlen
6
17
2.2
Feinzerkleinerungsanlagen
2.2.1
Walzwerke, Kollergänge, Kugelmühlen, Hammermühlen, Ringwa...