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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 25 - Zementindustrie

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

Die baulichen Anlagen der Zementindustrie unterliegen einer besonders starken Beanspruchung. Durch die Eigenart des Produktionsablaufs werden diese Anlagen zwangsläufig ständig starken Erschütterungen ausgesetzt, z. B. im Steinbruchbereich durch das Sprengen des anstehenden Rohgesteins, in der Aufbereitung durch die Brech- und Mahlanlagen, bei der Zementmahlung durch die Mahlanlagen und Sichter.

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1967 angeschafft oder hergestellt worden sind.


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Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Besondere Einrichtungen an Grundstücken im Steinbruch- und Produktionsbereich
1.1
Fahrbahnen und Platzbefestigungen
1.1.1
Beton, Asphalt, Pflaster u. Platten
8
12
1.1.2
Kies, Schotter u. Schlacken (oh. schwere Packlage)
4
25
1.2
Brücken ...