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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 23 - Bimsbaustoffindustrie

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

keine

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 30. 6. 1956 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:

Gewinnung von Bims Herst. v. Baustoffen aus Bims


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Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Bimsförder- und Aufbereitungsmaschinen
1.1
Bagger auf Raupen (Schürfkübelbagger, Greifbagger, Löffelbagger)
6
17
1.2
Planierraupen
4
25
1.3
Sortier-, Sieb- und Brechanlagen
1.3.1
fahrbar
4
25
1.3.2
ortsfest
6
17
2
Bimsbeton-Mischanlagen und Fertigungsmaschinen
2.1
Mischanlagen mit dazugehöriger Zementsilo-, Zementförder- und Wiegeeinrichtung
6
17
2.2
stationäre Vibro-Automaten
5
20
2.3
bewegliche Vibrationsmaschinen
3
33
3
Transportgeräte und Verladeanlagen
3.1
Becherwerke und Elevatoren
6
17
3.2
Motor. Abtrag- und Stapelgeräte, Verlade...