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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 18 - Vulkanisierbetriebe

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

  1. Bei der Bemessung der in der Tabelle genannten Nutzungszeiten ist eine mehrschichtige Nutzung berücksichtigt.

  2. Branchenübliche Einflüsse von Nässe (Dampf), Säuren und Laugen sowie Kälte- und Hitzeeinwirkungen sind bei der Ermittlung der Nutzungszeiten berücksichtigt.

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1975 angeschafft oder hergestellt worden sind.


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Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Belegmaschinen
6
17
2
Egalisiermaschinen
5
20
3
Füllglocken
5
20
4
Hebebühnen
4.1
Kurzhub-Hebebühnen
8
12
4.2
sonstige fest eingebaute Hebebühnen
10
10
5
Kompressoranlagen
8
12
6
LKW-Reifenmontagepressen
5
20
7
Lösungsspritzmaschinen
6
17
8
Montiergeräte
4
25
9
Radwuchtmaschinen
9.1
beweglich
3
33
9.2
stationär
4
25
10
Räderwaschmaschinen
7
14
11
Rauhmaschinen
6
17
12
Rauhmehlabsauganlagen
6
17
13
Reifenheizer