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Arbeitshilfe - Stand: 05.10.2015

AfA-Tabelle Nr. 16 - Kunststoffverarbeitende Industrie

a) Allgemeine Vorbemerkungen

Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige” und zwar zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1, zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8, zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2, zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

keine

c) Tabellenabschluß

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1979 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Die Tabelle gilt für folgende Wirtschaftszweige:

Herst. von Kunststoffwaren Herst. von beschichtetem Gewebe


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Lfd. Nr.
Anlagegüter
Nutzungsdauer (ND) i. J.
Linearer AfA-Satz v. H.
1
Materialaufbereitungsanlagen und -maschinen
1.1
Zerkleinerungsmaschinen (z. B. Mühlen, Bandgranulatoren, Stranggranulatoren) und Regenerierungsanlagen
8
12
1.2
Siebmaschinen, Siebvorrichtungen (z. B. Schwingsiebe, Siebwechselvorrichtungen)
10
10
1.3
Maschinen für mechanische Flüssigkeitsabtrennung (z. B. Zentrifugen, Abpreßschnecken)
10
10
1.4
Tablettiermaschinen (für Preßmassen)
10
10
1.5
Mischer für pulverförmige und körnige Stoffe (z. B. Turbinenmischer, Trommelmischer, Schneckenbandmischer, Taumelmische...