Bayerisches Landesamt für Steuern - S 3014 1. 1-1

Bedarfsbewertung
Ermittlung der üblichen Miete bei einem Restaurantbetrieb

Bezug:

Der Bundesfinanzhof hat mit dem als Urteil wirkenden Gerichtsbescheid vom Az.: II R 68/06 die Revision des Az.: 3 K 6151/03 F (EFG S. 95) als unbegründet zurückgewiesen. Entgegen der Auffassung des Finanzamts sei der Grundstückswert nicht nach § 146 BewG sondern nach § 147 BewG zu ermitteln, weil sich einer für die Anwendung des § 146 Abs. 3 BewG erforderliche Miete nicht ermitteln lasse.

Eine übliche Miete könne gem. § 146 Abs. 3 BewG nur anhand der Mieten für vergleichbare Grundstücke/Gebäude geschätzt werden, nicht aber anhand der Erträge oder Umsätze von Gewerbebetrieben, denen das zu bewertende Objekt und etwaige Vergleichsobjekte dienen. Dem entsprechend habe das Finanzgericht zutreffend angenommen, dass eine Bewertung nach § 148 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 146 BewG ausscheide und die Bewertung nach § 147 BewG zu erfolgen habe

Zusatz des BayLfSt: Der Gerichtsbescheid kann in BFH/NV 2008 S. 1120 – 1121 nachgelesen werden.

Bayerisches Landesamt für Steuern v. - S 3014 1. 1-1

Fundstelle(n):
DStR 2008 S. 1882 Nr. 39
SAAAC-85286