Kosten für ein (künftiges) Waldumwandlungsverfahren nach dem Naturschutzgesetz sind nicht Teil der grunderwerbsteuerlichen
Bemessungsgrundlage
Leitsatz
Bei einem grunderwerbsteuerbaren Grundstückskaufvertrag bemisst sich die GrESt nach dem Wert der Gegenleistung. Als solche
gilt u. a. der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen.
Kosten für ein (künftiges) Waldumwandlungsverfahren nach dem Naturschutzgesetz sind nicht Teil der grunderwerbsteuerlichen
Bemessungsgrundlage, weil es sich bei ihm um besondere öffentlich-rechtliche Umwandlungslasten handelt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 1222 Nr. 19 EFG 2008 S. 1814 Nr. 22 NWB-Eilnachricht Nr. 30/2008 S. 2792 UAAAC-85148
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.