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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 100/06

Gesetze: MilchAbgV § 14

Festsetzung der Milchgarantienmengenabgabe - Übertragung der Milchreferenzmenge

Leitsatz

Welche Referenzmenge bei der Übernahme eines Milcherzeugungsbetriebes im laufenden Jahr auf den Übernehmer übergeht, ist Gegenstand der Übertragungsbescheinigung der Landwirtschaftskammer.

Die Übertragungsbescheinigung ist ein Grundlagenbescheid, der nicht zwischen dem Jahr der Übertragung und den Folgejahren unterscheidet.

Die Referenzmenge zum Übertragungszeitpunkt wird in voller Höhe und nicht in einer um bereits gelieferte Mengen reduzierten Höhe übertragen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAC-85133

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