Höhe der AfA für eine nach Betriebsaufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes in das Privatvermögen überführte Milchreferenzmenge
Leitsatz
Nach Überführung eines Milchlieferrechts vom landwirtschaftlichen Betriebsvermögen in das Privatvermögen im Rahmen einer Betriebsaufgabe
und dessen nachfolgender Verpachtung stellt der gemeine Wert des Milchlieferrechts im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe, mit dem
dieses Recht steuerlich erfasst wurde, die AfA-Bemessungsgrundlage dar. Dies gilt auch für zugeteilte Milchlieferrechte, für
die von pauschal bewerteten Grund und Boden (§ 55 Abs. 1 EStG) eine Buchwertabspaltung vorgenommen wurde (Parallelentscheidung
5 K 324/04 vom selben Tag)
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): IAAAC-85126
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