Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach Ausübung von Aktienoptionen
Wegzug aus dem Inland zwischen Bezug und Ausübung einer Aktienoption
Leitsatz
1. Die Änderung und Aufhebung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO scheidet aus, wenn die Finanzbehörde mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei Kenntnis der nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen nicht anders entschieden
hätte.
2. Wie die Finanzbehörde bei Kenntnis bestimmter Tatsachen oder Beweismittel den Sachverhalt in seinem ursprünglichen Bescheid
gewürdigt hätte, ist im Einzelfall aufgrund des Gesetzes, wie es nach der damaligen Rechtsprechung des BFH ausgelegt wurde,
und der die Finanzbehörden bindenden Verwaltungsanweisungen zu beurteilen, die im Zeitpunkt des ursprünglichen Bescheiderlasses
gegolten haben.
3. Einkünfte aus dem verbilligten Bezug von Aktienoptionen, die anteilig für eine Tätigkeit im Inland bezogen wurden und außerhalb
der Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht zufließen, unterliegen dem Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland.
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1677 Nr. 11 GAAAC-84334
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