Steuerverstrickung einbringungsgeborener Anteile des Privatvermögens bei Verschmelzung
Leitsatz
1. Die Verschmelzung einbringungsgeborener Anteile, die im Privatvermögen gehalten werden, führt nicht zur Auflösung der Steuerverstrickung
der stillen Reserven.
2. § 13 Abs. 3 S. 2 UmwStG 1995, nach dem sich die Einbringungsgeborenheit von GmbH-Anteilen bei einer Verschmelzung fortsetzt,
enthält lediglich eine Klarstellung der bereits vor dem Inkrafttreten der Regelung bestehenden Rechtslage.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 1380 Nr. 22 EFG 2008 S. 1339 Nr. 16 WAAAC-84333
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