Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 2 AStG
Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht bei Hinzurechnung von Einkünften einer schweizerischen AG
Leitsatz
1. Das Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 Buchst. d EStG ist auf den Hinzurechnungsbetrag i. S. des § 10 Abs. 2 AStG nicht
anwendbar, da es sich bei diesem nicht um Einnahmen, sondern um einen sog. „Einkünfteerhöhungsbetrag” handelt.
2. § 10 Abs. 2 S. 3 AStG enthält lediglich eine gesetzliche Klarstellung der ohnehin geltenden Rechtslage, sodass es auf dessen
erstmalige Anwendung nicht ankommt.
3. Der Ansatz eines Hinzurechnungsbetrags nach dem AStG aus Einkünften einer schweizerischen AG verstößt nicht gegen das Gemeinschaftsrecht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
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