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FG Baden-Württemberg  v. - 3 K 142/06 EFG 2008 S. 1388 Nr. 17

Gesetze: AStG § 10 Abs. 2, AStG § 12, AStG § 18, AStG § 21 Abs. 7 S. 4, AO § 164 Abs. 1, AO § 164 Abs. 2, AO § 172 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 3 Nr. 40 Buchst. d, EStG § 18

Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 2 AStG

Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht bei Hinzurechnung von Einkünften einer schweizerischen AG

Leitsatz

1. Das Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 Buchst. d EStG ist auf den Hinzurechnungsbetrag i. S. des § 10 Abs. 2 AStG nicht anwendbar, da es sich bei diesem nicht um Einnahmen, sondern um einen sog. „Einkünfteerhöhungsbetrag” handelt.

2. § 10 Abs. 2 S. 3 AStG enthält lediglich eine gesetzliche Klarstellung der ohnehin geltenden Rechtslage, sodass es auf dessen erstmalige Anwendung nicht ankommt.

3. Der Ansatz eines Hinzurechnungsbetrags nach dem AStG aus Einkünften einer schweizerischen AG verstößt nicht gegen das Gemeinschaftsrecht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1507 Nr. 24
EFG 2008 S. 1388 Nr. 17
IWB-KN Nr. 182/2008 (keine Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf den Hinzurechnungsbetrag i. S. des § 10 AStG)
MAAAC-84332

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