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Rückzahlung von Kapitalertragsteuer für Dividendenzahlungen
Veräußern zwei GmbH-Gesellschafter ihre GmbH-Anteile mit Gewinnbezugsrecht zum an die GmbH und zahlt die GmbH nach Beschluss einer Gewinnausschüttung für 2001 irrtümlich auch den ausgeschiedenen Gesellschaftern eine Dividende, ist die Kapitalertragsteuer, soweit sie auf die von diesen Gesellschaftern – unter Rückgabe der Originalsteuerbescheinigungen – zurückgezahlte Dividende entfällt, zurückzugewähren.