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Nachträgliche Aufstockung der Rückdeckungsversicherung für eine Pensionszusage
Wird eine Rückdeckungsversicherung für eine Pensionszusage nachträglich aufgestockt, führt dies nach Ansicht der OFD Hannover nicht dazu, für die Pensionszusage eine vGA anzunehmen. Die Prämienzahlungen für die Rückdeckungsversicherung sind in der Regel Betriebsausgaben.