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FG Köln Urteil v. - 15 K 7085/02 EFG 2008 S. 1246 Nr. 15

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 17

Umsatzsteuer:

Änderung der Bemessungsgrundlage

Leitsatz

1) Die Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 UStG sind für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist.

2) Eine Berichtigung hängt nicht davon ab, dass eine (berichtigte) Rechnung vorgelegt wird.

3) Für die umsatzsteuerliche Verfügungsmacht ist entscheidend die Fähigkeit - nicht das Recht - einen Gegenstand im eigenen Namen weiterzuveräußern.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1246 Nr. 15
UStB 2008 S. 284 Nr. 10
UAAAC-83781

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