Erlass eines Einheitswertbescheides auf Grund einer Jahresrohmiete für ein erworbenes Grundstück
Leitsatz
Die fehlerberichtigende Wertfortschreibung des Einheitswerts wegen der Aberkennung der Gemeinnützigkeit des das Grundstück
teilweise für Vereinszwecke nutzenden Eigentümers ist mangels Überschreitung der Wertgrenzen des § 22 Abs.1 BewG nicht zulässig,
wenn in dem letzten Einheitswertbescheid auf den vorangegangenen Feststellungszeitpunkt diese Teilfläche unbemerkt ohne Beachtung
der seinerzeit noch bestehenden Gemeinnützigkeit in die Berechnung des Einheitswerts einbezogen worden ist.
Fundstelle(n): DAAAC-83778
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