Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 13/2008 S. 522

Einreichung des Jahresabschlusses in elektronischer Form

Auch Jahres- und Konzernabschlüsse für vor dem begonnene Geschäftsjahre, die nach Maßgabe des Art. 61 Abs. 5 EGHGB dem zuständigen Registergericht nach Ablauf des zur Offenlegung eingereicht werden, sind nach § 12 Abs. 2 HGB in elektronischer Form einzureichen (LG Fulda, Beschluss vom – 5 T 274/07).