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Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer
Das Niedersächsische Finanzministerium hat sich am – S 4521 – 32 – 39 2 zur Erfassung der Grunderwerbsteuer bei der Bemessungsgrundlage von umsatzsteuerpflichtigen Grundstücksumsätzen geäußert. Danach gehört die Grunderwerbsteuer nicht zum umsatzsteuerlichen Entgelt.
Bislang hatte das Niedersächsische Finanzministerium darauf hingewiesen, dass in Optionsfällen die Umsatzsteuer zwingend vom Erwerber geschuldet werde und damit nicht mehr Bestandteil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung sei.
Mit (BStBl 2007 II S. 285) hat der BFH demgegenüber seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, wonach bei einer Grundstücksveräußerung die Hälfte der gesamtschuldnerisch von Erwerber und Veräußerer geschuldeten Grunderwerbsteuer zum umsatzsteuerlichen Entgelt für die Grundstücksveräußerung gehört, wenn die Parteien des Grundstückskaufvertrags vereinbaren, dass der Erwerber die Grunderwerbsteuer allein zu tragen hat.
Der Erlass des Niedersächsischen Finanzministeriums vom – S 4521 – 32 – 32 3, der in Optionsfällen eine Einbeziehung der Umsatzsteuer in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage vorsah, hat damit seine Bedeutung verloren. Dieser Erlass wird nu...