Entgelt für den Verzicht auf die Wahrnehmung von Nachbarschaftsrechten als nicht steuerbare sonstige Einkünfte - Mustereinspruch
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Verzichtet der Eigentümer gegen Entgelt auf die Wahrnehmung seiner Nachbarschaftsrechte, so ist das Entgelt nach § 22 Nr. 3 EStG nicht steuerbar. Fraglich ist, ob dies auch dann gilt, wenn der Verzicht auf Nachbarschaftsrechte im Rahmen eines Kaufangebots erklärt wird, anschließend aber das Angebot nicht angenommen und stattdessen ein unter dem angebotenen Kaufpreis liegendes Entgelt bezahlt wird. Zudem ist die Vereinnahmung eines Reugelds möglicherweise auch ohne den vorherigen Abschluss eines nicht steuerbaren Grundstückskaufvertrags möglich.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
VAAAC-83613