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Patientenverfügungsgesetz – quo vadis?
Einer der beiden aktuellen Entwürfe des Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts ist jüngst in den Bundestag eingebracht worden (BT-Drucks. 16/8442): der als „Stünker-Entwurf” bezeichnete Vorschlag eines Patientenverfügungsgesetzes. Patientenverfügungen sollen dadurch eine gesetzliche Grundlage erhalten und im Betreuungsrecht angesiedelt werden. Dies wird bereits seit vielen Jahren diskutiert. Die Lesung im Bundestag fand am statt, wobei die Parlamentarier kontrovers diskutierten. Zudem löste diese erste Beratung ein großes Presseecho aus. Nachfolgend werden die Unterschiede der Gesetzesvorhaben beleuchtet und die Notwendigkeit der Stärkung der Rechtssicherheit durch ein entsprechendes Gesetz dargestellt.
I. Derzeitige Rechtslage
Der BGH hat mit seiner Grundsatzentscheidung v. die Verbindlichkeit des in einer Patientenverfügung fixierten Willens von Patienten anerkannt (ebenso ). Auch wenn aus diesem Grund ein spezielles Gesetz nicht zwingend erforderlich ist, würde auf diese Weise gleichwohl die Rechtssicherheit von Patienten gestärkt. Denn unsicher ist nach wie...