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NWB direkt Nr. 28 vom

Kurz notiert

Das MoMiG kommt

Der Deutsche Bundestag hat am das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Wenn das MoMiG wie jetzt geplant Oktober/November 2008 in Kraft tritt, wird es die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes sein. Das Gesetz belässt es nicht bei punktuellen Änderungen, sondern bringt eine in sich geschlossene Novellierung des geltenden GmbH-Rechts. Schwerpunkte der GmbH-Reform sind:

  • Flexibilisierung und Deregulierung bei Gründungen

  • Bekämpfung der Missbrauchsgefahr bei der GmbH

  • Bessere Kontrolle und Erreichbarkeit bei Krise und Insolvenz

Das Gesetz hat im Gesetzgebungsverfahren einige bedeutende Änderungen erfahren. Vorgesehen ist nun ein Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen. Wird es verwendet, muss der Gesellschaftsvertrag zwar notariell beurkundet werden – bei niedrigem Stammkapital aber zu sehr geringen Gebühren. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als neue GmbH-Variante, die ohne Mindeststammkapital auskommt, erleichtert Gründungen zusätzlich.

Referentenentwurf für Steuerbürokratieabbaugesetz vorgelegt

Das BMF hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratis...