Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bonuspunkte zur Kundenbindung
Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht bei pauschalierten Zuwendungen von dritter Seite?
Bonuspunkteprogramme (Miles & More, Payback etc.) sind heute ein gängiges Mittel zur Kundenbindung. Was den Kunden freut, kann für den Arbeitgeber aber ungeahnte Folgeprobleme nach sich ziehen. Entstehen die privaten Bonuspunkte seiner Mitarbeiter aus dienstlicher Veranlassung, führen sie beim Arbeitnehmer zu einem geldwerten Vorteil. – Was auf den Arbeitgeber zukommen kann, zeigt dieser Aufsatz.
I. Mögliche Fallgruppen
Bei den Bonuspunkten ist zunächst danach zu unterscheiden, ob sie aus privaten Einkäufen stammen, oder ob sie durch dienstliche Einkäufe veranlasst sind.
Nur im letzteren Fall kann es zu einem lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil kommen. Solche „punkte-wirksamen” Einkäufe können z. B. sein:
dienstlicher Kauf eines Flug- oder Bahntickets;
Benutzung der betrieblichen Tankkarte;
Einkaufen mit der Firmenkreditkarte auf einer Geschäftsreise;
Buchen einer Geschäftsreise.
Sodann ist weiter zu differenzieren, für welche Zwecke die angesammelten Bonuspunkte später „verbraucht” werden. Die einzelnen Fallgruppen und ihre steuerliche Behandlung können dem B/2-4 - 134/05 - S 2334 NWB FAAAB-69011 entnommen werden. Der ...