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Festsetzungsverjährung bei Berichtigungsanzeige
Neues BFH-Urteil zum Ablauf der Festsetzungsverjährung nach Berichtigungsanzeige beim unzuständigen Finanzamt
Reicht ein Steuerpflichtiger vor Ablauf der Festsetzungsfrist eine Berichtigungsanzeige i. S. des § 153 Abs. 1 AO bei einem unzuständigen Finanzamt ein, ist die Anzeige zwar erstattet; zur Berechnung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 9 AO ist jedoch grundsätzlich auf den Eingang beim zuständigen Finanzamt abzustellen.
S. 9
Der Streitfall
Die Kläger erzielten unter anderem in den Jahren 1994 und 1995 Einnahmen aus der Ausübung von Aktienoptionen. Die Aktienoptionen waren den Klägern zuvor von der amerikanischen Muttergesellschaft ihrer Arbeitgeberin – einer GmbH – eingeräumt worden. Bei der Anfertigung der Steuererklärungen für diese beiden Jahre erwähnten die Kläger diese Einnahmen nicht. Die solchermaßen unvollständigen Steuererklärungen gingen am (für 1994) bzw. (für 1995) beim Wohnsitz-Finanzamt der Kläger ein, das dieselben anschließend erklärungsgemäß veranlagte. Die Einkommensteuerbescheide vom (für 1994) und (für 1995) wurden bestandskräftig.
Mit Schreiben vom klärten – wohl von der Arbeitgeberin und den Arbeitnehmern beauftragte – Rechtsanwälte die Finanzbehörden im Namen des Arbeitgebers und der betroffenen Arbeitnehmer, darunter auch der Kläger, über die Einräumung der Aktienoptionsrechte auf. Das Schrei...