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FG Baden-Württemberg 18.6.2007 6 K 31/06, IWB 13/2008 S. 1305

Einkommensteuer | keine Erstattung von Kapitalertragsteuer auf Dividenden an eine Schweizer GmbH

▶ Urteil: (1) Eine GmbH mit Sitz in der Schweiz hat gegenüber dem FA keinen Erstattungsanspruch gem. § 37 Abs. 2 AO wegen abgeführter Kapitalertragsteuer auf Dividenden inne. (2) § 8b KStG hat keine Auswirkungen auf die Kapitalertragsteuer. (3) Die Vorschriften über die Kapitalertragsteuer auf deutsche Dividenden an ausländische Kapitalgesellschaften verstoßen nicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (EFG 2008 S. 766).

▶ Hinweis: Die Klin., eine GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in der Schweiz, war in 2002 Eigentümerin von Aktien der deutschen A-AG. Die A-AG zahlte Dividenden aus und entrichtete bezüglich der Klin. Kapitalsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag. Die Klin. erhielt vom BfF in 2003 eine anteilige Erstattung der KapSt nach § 50d Abs. 1 EStG i. V. mit dem DBA Schweiz. Beim Betriebsstättenfinanzamt beantragte die Klin. die Erstattung des Differenzbe...