Zulässigkeit der Kürzung des Vorwegabzugs bei Gesellschafter-Geschäftsführer
Leitsatz
Bei einem Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH ist der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ungekürzt zu belassen.
Zur Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern.
Bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern scheidet eines Kürzung des Vorwegsabzugs nur dann aus, wenn der quotale Aufwand
der GmbH für die Altersversorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers bei typisierender Betrachtung dessen Beteiligungsquote
entspricht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 1250 Nr. 20 YAAAC-83048
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