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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 1 K 2094/05 U

Gesetze: UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a, UStG § 4 Nr. 12 Satz 2, UStG § 4 Nr. 21 Buchst. a, UStG § 9 Abs. 2 Satz 1, UStG § 15 Abs. 2 Nr. 1, 6. EG-RL Art. 13 Teil B Buchst. b

Überlassung von Sportanlagen als eine insgesamt steuerpflichtige Leistung besonderer Art

Leitsatz

Bei der langfristigen Vermietung eines Turnhallengebäudes an einen Schulträger handelt es sich – in Abgrenzung zu Dienstleistungen eines Sportanlagenbetreibers – nicht um eine einheitliche steuerpflichtige Leistung, sondern um eine nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfreie Grundstücksvermietung, die im Wege der Aufteilung von der steuerpflichtigen Vermietung der als Betriebsvorrichtungen zu qualifizierenden Einrichtungsgegenstände zu trennen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAC-83009

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