Auflösung von bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils als Sacheinlage gebildeten negativen Ergänzungsbilanzen.
Leitsatz
Werden bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine neue Personengesellschaft als Sacheinlage gegen Gewährung von
Gesellschafterrechten die eingelegten Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert fortgeführt, ist zur Neutralisierung eines ansonsten
sofort zu versteuernden Veräußerungsgewinns eine negative Ergänzungsbilanz zu bilden.
Diese ist zeit- und betragsgleich zur Aufwands- und Ertragsrealisierung in der Gesellschaftsbilanz, bei abzuschreibenden
Wirtschaftsgütern nach Maßgabe der Ermittlungsparameter der Abschreibungen, aufzulösen.
Fundstelle(n): OAAAC-83008
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