Die Besteuerung von Wohnmobilen durch das KraftStG n.F. ab ist verfassungsgemäß.
In der Neuregelung liegt keine unzulässige Rückwirkung, weil die Sonderregelung für Wohnmobile gegenüber der nach Wegfall
des § 23 Abs. 6a StVZO entstandenen Rechtslage keine Verschlechterung darstellt, da die nunmehr grds. nach Gewicht und Schadstoffklassen
zu bemessene Kfz-Steuer für „echte” Wohnmobile gegenüber der für Pkw geltenden Hubraum-Besteuerung regelmäßig zu einer niedrigeren
Kfz-Steuer führt.
Fundstelle(n): AAAAC-83004
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