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Aktivierung des umsatzsteuerlichen Berichtigungsanspruchs erst bei Rechnungsberichtigung
Berichtigt ein bilanzierender Unternehmer nach § 17 UStG eine Rechnung, in der er versehentlich doppelt Umsatzsteuer ausgewiesen hat, kann er den sich aus der Berichtigung der Rechnung ergebenden Steuervergütungsanspruch erst im Zeitpunkt der Berichtigung der Rechnung aktivieren. Der Berichtigungsanspruch entsteht hingegen nicht bereits mit dem überhöhten Ausweis der Umsatzsteuer in der Rechnung.
Praxishinweis: Damit kann es zu einer Gewinnverschiebung kommen, wenn die Erstellung der fehlerhaften Rechnung und die Berichtigung der Rechnung zeitlich auseinanderfallen: Der Ausweis der überhöhten Umsatzsteuer i. S. von § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG führt zunächst zu einer Verbindlichkeit in Höhe der überhöht ausgewiesenen Umsatzsteuer. Bei späterer Berichtigung der Rechnung hat im Umfang der Berichtigung ein...