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BBEV Nr. 7 vom Seite 257

Mediation in Erbfällen – 2. Teil

Anwendungsgebiete und Notwendigkeiten

von Dr. Claus-Henrik Horn, Düsseldorf

Der erste Teil dieses Beitrags in der letzten Ausgabe (BBEV 2008 S. 219 NWB MAAAC-79560) führte in die Grundlagen der Mediation zur Konfliktlösung von Erbrechtsstreitigkeiten ein. Im Fokus stand eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der Mediation im Vergleich mit dem Schiedsverfahren und dem gerichtlichen Verfahren. Der nachfolgende zweite Teil erläutert nunmehr die Anwendungsgebiete der Erbrechtsmediation, und zwar getrennt nach Fallgestaltungen vor oder nach dem Erbfall. Weiterhin werden die wichtigsten Einzelheiten, die vor einer Mediation unter den Parteien und dem Mediator einer Regelung unterworfen werden sollten, zusammengefasst. Abschließend folgen Möglichkeiten, wie ein Mediationsvergleich vollstreckungsfähig gestaltet werden kann.

I. Anwendungsgebiete vor dem Erbfall

Das Mediationsverfahren kann bei der interessengerechten und zweckmäßigen Konzeption der vorweggenom­menen Erbfolge helfen (Horn, ). Beteiligte sind neben dem zukünftigen Erblasser seine potenziellen Erben und ggf. Dritte. Im Rahmen des Mediationsverfahrens haben sie Gelegenheit, ihre tatsächlichen Interessen und Bedürfnisse hinsichtlich des Nachlasses her...